Gesetze einhalten, Korruption verhindern Unsere Compliance-Richtlinien
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Orientiert an ESRS: G1 Unternehmensführung > Korruption und Bestechung als wesentliches Thema definiert Sustainable Development Goals (SDG) der UNO, Nr. 8: Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum; Nr. 10: Weniger Ungleichheiten; Nr. 12: Nachhaltiger Konsum und Produktion; Nr. 16: Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen

Managementansatz – unser Warum

Unsere Wesentlichkeitsanalyse hat Korruption/Bestechung als potenzielle negative Auswirkung identifiziert, die in der eigenen Geschäftstätigkeit vorkommen könnte. Darum hat EVVA dieses Governance-Thema als wesentlich bewertet und plant verstärkt präventive Maßnahmen wie neue Compliance-Schulungen.
 

Verhinderung und Aufdeckung von Korruption/Bestechung
(ESRS G1-3)

Verlässlichkeit, Vertrauen und Sicherheit sind der Kern unseres Geschäftsmodells – und damit natürlich rechtskonformes Handeln.

  • Zentrale EVVA-Pfeiler der Präventionsarbeit, um Korruption und Bestechung zu verhindern, sind die unter Verantwortungsvolle Unternehmensführung genannten Policys und Code of Conducts. Mitarbeitende aller Standorte werden darauf hingewiesen, sich bei Fragen, Interessenkonflikten oder erkannten Verstößen sofort an ihre Führungskraft, Vertrauenspersonen oder an Compliance-Verantwortliche zu wenden. Entsprechende Informationen werden in der EVVA-Stabsstelle „Legal Compliance“ gesammelt und mit der Geschäftsleitung besprochen. „Legal Compliance“ moderiert darüber hinaus regelmäßig (alle 2 Monate) ein internes Compliance-Jour-fixe mit Vertreter:innen verschiedener EVVA-Bereiche
     
  • Über das Whistleblower-Tool „EVVA Compliance-Line“ können Mitarbeitende in Österreich und Deutschland jederzeit online und anonym Unregelmäßigkeiten melden und die Fallbearbeitung einsehen. Jede Meldung unterliegt den Grundsätzen der Vertraulichkeit, der Objektivität und der Transparenz, auf deren Einhaltung alle Beteiligte vertrauen dürfen. Alle Meldedaten werden automatisch verschlüsselt. Ein Leitfaden im Intranet erklärt den Mitarbeitenden genau den Inhalt und die Handhabung der „EVVA Compliance Line“. Für weitere EVVA-Standorte ist die Einrichtung von Meldekanälen ebenfalls vorgesehen
     
  • Foto Legal Office
    Im Legal Office werden die EVVA-Rechtsschulungen vorbereitet
    Als präventive Maßnahme, und um den Fokus noch stärker auf die Gefahr von Korruption und Bestechung zu lenken, plant EVVA 2025 eine neue umfassende Compliance-Schulung mit Anti-Korruptions- und -Bestechungs-Schwerpunkt. Zusätzlich werden Themen wie Whistleblowing, Kartellrecht oder Geheimhaltungsschutz geschult. Sämtliche Führungskräfte und Vertriebsmitarbeitende im Headquarter, der Betriebsrat, sämtliche Niederlassungsleiter:innen sowie weitere risikobehaftete Funktionen wie die Normenbeauftragten sind miteinbezogen
     
  • Eine interne Richtlinie „Geschenke und Einladungen“ dient ebenfalls als wichtige Informationsgrundlage für Mitarbeiter:innen. Ab 2025 wird das Online-Tool „Gift Approval“ für Meldungen von Einladungen und Geschenken ausgerollt – zuerst im Headquarter, später an allen anderen Standorten. Mit diesem Tool erfolgt die Freigabe/Ablehnung von Anfragen zu Geschenken und Einladungen automatisiert, transparent und nachvollziehbar
     
  • Die Schulung zum Thema „Kartellrechtliche Gefahrenquellen“ ist im Headquarter für Mitarbeitende, die mit dem Mitbewerb in Kontakt kommen (wie Vertrieb und Normenbeauftragte) verpflichtend und wird in Präsenz geschult. In Deutschland werden die Unterweisungen zum Kartellrecht alle 2 Jahre über ein Lernmodul zur Wettbewerbsrichtlinie durchgeführt (für Führungskräfte, gesamter Vertrieb und Technisches Büro). Neue Mitarbeitende bekommen die Unterlagen ausgehändigt. Die Kenntnisnahme wird schriftlich bestätigt. An weiteren EVVA-Standorten wurden Kartellrechtsschulungen über unsere Kartellrechtskanzlei oder über externe Berater durchgeführt
     
  • Die in Deutschland umgesetzte „Tax Compliance“-Richtlinie ermöglicht zudem Meldungen, die Steuergesetze betreffen
     
  • Der „EVVA Business Partner Check“ ist ein Fragebogen, der ausgewählten Lieferant:innen zur Selbstauskunft übermittelt wurde. Auswahlkriterien sind z.B. ihr wesentlicher Anteil in unserer Wertschöpfungskette oder Anbieter sehr wichtiger Rohstoffe wie Metalle. Der „EVVA Business Partner Check“ umfasst wichtige Nachhaltigkeitsthemen und enthält ca. 70 Fragen zu Anti-Korruption, Arbeitssicherheit, Menschenrechten etc.
     
  • Die EVVA-Datenschutzerklärung sowie interne Datenschutzleitlinien, die über Rechte und Pflichten der Mitarbeitenden informieren, sind ebenfalls Teil der EVVA Compliance-Maßnahmen


Erfährt EVVA von einem Zuwiderhandeln gegen unsere Werte und Richtlinien, werden Maßnahmenpläne vereinbart, um die negativen Auswirkungen auf Menschen oder Umwelt zu vermeiden oder zu verringern. Unsere Reaktionen im Falle von Verstößen gegen unsere Richtlinien hängen vom Schweregrad ab. Sie können auch zu einem temporären Aussetzen der Lieferbeziehung oder zur Entlassung von Mitarbeitenden führen.


Fälle von Korruption/Bestechung (ESRS G1-4)

In der EVVA-Gruppe gab es keine Verurteilungen und Geldstrafen, auch im Berichtsjahr nicht. Unsere Maßnahmen dienen der Prävention, damit das auch in Zukunft so bleibt.

Anzahl der Verurteilungen gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
in der EVVA-Gruppe, 2024:
     0  
Höhe der Geldstrafen für Verstöße gegen Korruptions- und Bestechungsvorschriften
in der EVVA-Gruppe, 2024:
     0    

 

Compliance und gesetzestreues Handeln

Für EVVA als führendes Sicherheitsunternehmen ist gesetzestreues Handeln – nicht nur was Korruption/Bestechung betrifft – eine Selbstverständlichkeit. Es gab es auch hinsichtlich Umweltrecht oder anderen Gesetzen in diesem Berichtszeitraum keine Strafen oder Sanktionen.

  • Das Familienunternehmen EVVA verurteilt ausdrücklich Kinder- und Zwangsarbeit sowie jede Art von Verstößen gegen die Menschenrechte. Wir orientieren uns dabei an den Prinzipien der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, dem Globalen Pakt („Global Compact“) der Vereinten Nationen, den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und der Erklärung über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)
     
  • Für den Transport von Gefahrengut (z.B. Batterien) ist bei EVVA ein eigener Gefahrengut-Beauftragter nominiert, der über alle entsprechenden Gesetze informiert ist und EVVA entsprechend berät
     
  • EVVA dokumentiert und überwacht alle Gesetze und Richtlinien, u.a. zum Betriebsanlagen-Recht, in einer eigenen Rechts-Software. Sie enthält sämtliche Verordnungen und Gesetzesänderungen, die für einen Produktionsbetrieb wie EVVA relevant sind, z.B. hinsichtlich Arbeitssicherheit, Elektro-Altgeräte, Reach-Verordnung etc. Externe Audits (z.B. im Rahmen von „ISO 9001: Qualitätsmanagement“) verschaffen EVVA zusätzlich einen optimalen Überblick
     
  • Ausgeprägter Datenschutz. EVVA erfüllt die strengen DSGVO-Vorschriften der EU (teilweise sogar vor ihrer gesetzlichen Wirksamkeit) und setzt umfassende Datenschutz-Maßnahmen mit Unterstützung eines externen Datenschutzbeauftragten. Näheres unter Datenschutz

     
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